Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie Österreich ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit anderen Staaten von großer Bedeutung. Ohne Abschluss von spezifischen Freihandelsverträgen erfolgt der Rahmen auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), das betrifft beispielsweise den Handel mit Österreichs zweitgrößtem Exportmarkt, der USA. Zwecks Erleichterung und Vertiefung der Handelsbeziehungen schließen Staaten Freihandelsverträge auf bilateraler Basis ab. So hat z.B. Großbritannien im Zuge des Brexits Freihandelsverträge mit einer Vielzahl von Staaten abgeschlossen. Zusätzlich gibt es Handelsorganisationen, deren Regeln dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten der Organisation untereinander besonders ungehindert handeln können, hinzukommt, dass diese Organisationen für ihre Mitglieder Freihandelsverträge mit Drittstaaten abschließen. In Europa gibt es zwei solcher Handelsorganisationen, die EU und die EFTA. Derzeit ist die EU mit 27 Mitgliedern die größere Organisation, während die EFTA nur vier Mitglieder hat (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island). Bis 1973 hatte die EFTA übrigens mehr Mitglieder als die EU, d.h. die Mitgliederzahlen von Handelsorganisationen steigen und sinken. Österreich war von 1960 bis 1994 Mitglied der EFTA und ist 1995 der EU beigetreten. Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten, keine politische Union, die Souveränität der Mitgliedstaaten wird nicht begrenzt, so steht es den Mitgliedstaaten auch frei, bilaterale Handelsverträge mit Drittstaaten abzuschließen. Die EU ist nicht nur eine Handelsorganisation, sondern auch eine immer engere und beengendere politische Union, die die Souveränität der Mitgliedstaaten immer stärker aushöhlt. EU-Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise keine bilateralen Handelsverträge mit Drittstaaten abschließen, der Abschluss von Handelsverträgen ist das alleinige Privileg der EU.
Wie es andere Länder machen
Im Verhältnis zur EU haben diejenigen europäischen bzw. europäisch geprägten Staaten, die nicht EU-Mitglieder sind, unterschiedliche Modelle gewählt. Hier präsentieren wir exemplarisch vier Modelle, alle vier wären für Österreich besser als die derzeitige EU-Mitgliedschaft:
Die zentrale Grundlage der Handelsbeziehungen der Schweiz mit der EU ist der Freihandelsvertrag von 1972. Zusätzlich wurden mit der EU eine Serie von bilateralen Verträgen abgeschlossen. So nimmt die Schweiz an der Personenfreizügigkeit teil: EU-Bürger können weitgehend ungehindert in der Schweiz arbeiten und umgekehrt. Weiters ist die Schweiz assoziiertes Schengen-Mitglied d.h. es gibt im Reiseverkehr zwischen der EU und der Schweiz keine Grenzkontrollen.
Norwegen ist über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Nicht-EU-Mitglieder: Norwegen, Island und Liechtenstein) eng an den Binnenmarkt an der EU angebunden. Die Anbindung sieht zwar nicht generell die Übernahme von EU-Recht vor, sehr wohl aber in Fragen, die den Binnenmarkt betreffen. Für Streitigkeiten, die ihren Ursprung in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben, ist der EFTA-Gerichtshof zuständig, für jene die Ihren Ursprung in der EU haben ist der EuGH zuständig.
Im Zuge des EU-Austritts 2021 hat das Vereinigte Königreich ein Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU abgeschlossen, das im Kern ein Freihandelsvertrag ist. Ein übergeordnetes Gericht gibt es nicht. Großbritannien hat weder eine Personenfreizügigkeit mit der EU vereinbart, noch ist es Schengen-Mitglied.
Israel und Kanada sind mit der EU mit einem Freihandelsvertrag verbunden. Im Fall von Kanada werden Streitfälle durch ein bilaterales Gericht geregelt.
Unser ÖXIT-Konzept im Detail:Wir schlagen hinsichtlich der zukünftigen Handelsbeziehungen ein Modell vor, dass eine Mischung des britisch/kanadisch/israelischen und des schweizerischen Modells ist:
- EFTA-Wiedereintritt
Die EFTA bietet einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik, d.h. wir müssten keine Souveränität abgeben. In der EFTA gibt es im Unterschied zur EU keine gemeinsame Agrarpolitik, weshalb die EFTA-Staaten bei der Landwirtschaft eine hohe Autarkie aufweisen. Als EFTA-Mitglied kämen wir ab dem ersten Tag in den Genuss aller Freihandelsverträge, die die EFTA mit Ländern aus aller Welt hat. Der EFTA-Beitritt sollte am Tag nach dem EU-Austritt erfolgen.
- Abschluss eines Freihandelsvertrages mit der EU
Am Tag nach dem EU-Austritt sollte auch der Freihandelsvertrag mit der EU in Kraft treten, wobei die Freihandelsverträge der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Israels und Kanadas mit der EU als Vorlage dienen können.
- Abschluss ergänzender, bilateraler Abkommen mit der EU
Aufgrund der geografischen Lage Österreichs könnte es für Österreich und die EU nützlich sein, über den Handel hinausgehend weitere bilaterale Verträge abzuschließen, z.B. in den Bereichen Verkehr und Elektrizität. Solche Verträge sind natürlich kein Selbstzweck: die Vorteile müssen immer deutlich größer als die Nachteile sein.
- Keine Personenfreizügigkeit mit der EU
Die Zuwanderungspolitik Österreichs soll sich zukünftig ausschließlich an den nationalen Interessen Österreichs orientieren. Als Vorbild kann, das australische Modell dienen, das illegale Einwanderung und Einwanderung in den Sozialstaat unterbindet, aber eine zahlenmäßig beschränkte Einwanderung von benötigen, unbescholtenen und gut integrierbaren Menschen in den Arbeitsmarkt zulässt. Kriminelle und Personen, die den Sozialstaat missbrauchen, werden abgeschoben.
- Keine Schengen-Mitgliedschaft
Nur wenn wir die Kontrolle über unsere Grenzen haben, können wir die Einreise von illegalen Migranten ebenso wirksam unterbinden wie Australien oder Israel.
- Neue österreichische Währung
Gleichzeitig mit dem EU-Austritt soll der Euro im Verhältnis 1:1 gegen eine neu zu schaffenden österreichische Währung getauscht werden. Die österreichische Nationalbank soll eine Geldpolitik betreiben, die der Geldwertstabilität wieder höchste Priorität einräumt und enge Kontakte mit den Nationalbanken anderer stabilitätsorientierter Staaten (wie z.B. der Schweiz, Tschechien, Polen oder Schweden) pflegen, die ebenfalls unter Nachbarschaft mit der Eurozone und der hochproblematischen ultralockeren Geldpolitik der EZB leiden. Vor der Einführung der neuen Währung müsste die österreichische Regierung natürlich auch entscheiden, ob diese neue österreichische Währung Franken, Krone, Gulden, Dollar, Taler oder wieder Schilling heißen wird.
- Keine Übernahme von EU-Recht in österreichisches Recht
Der Öxit wäre so mit einer gigantischen Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung verbunden, weil mit dem Austritt die EU-Grundrechtecharta, Europäische Sozialcharta und die EU-Verordnungen außer Kraft treten würden. Österreichische Gesetze, die auf EU-Richtlinien basieren, würden in Kraft bleiben, nach dem Öxit erhält jedoch der Nationalrat wieder die Freiheit diese Gesetze zu ändern oder außer Kraft zu setzen.